Maschinenverordnung 2027:
Ist Ihre SPS-Software bereit?
Ab dem 14. Januar 2027 ersetzt die Verordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie. Erstmals stellt sie ausdrückliche Anforderungen an Software und Cybersicherheit von Maschinen. Für Maschinen- und Anlagenbauer heißt das: Wer Steuerungssoftware ändert, sollte jede Änderung belegen können.
Software rückt in den Mittelpunkt.
Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung für alle, die Steuerungssoftware entwickeln und pflegen – kurz zusammengefasst.
Verordnung statt Richtlinie
Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Maschinen, die ab dem 14. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, müssen ihr entsprechen.
Schutz gegen Korrumpierung
Sicherheitsrelevante Software und Daten sind gegen unbeabsichtigte und vorsätzliche Korrumpierung zu schützen. Die für den sicheren Betrieb nötige Software muss identifizierbar sein, und rechtmäßige wie unrechtmäßige Eingriffe sind nachzuweisen.
Sichere, zuverlässige Steuerungen
Steuerungen müssen unter anderem Rückverfolgungsprotokolle über Eingriffe und über Versionen von Sicherheitssoftware ermöglichen, die nach dem Inverkehrbringen aufgespielt werden – über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Auch digitale Änderungen zählen
Eine wesentliche Veränderung einer Maschine kann auch digital erfolgen – etwa durch Software. Wer sie vornimmt, kann Herstellerpflichten übernehmen. Wer seine Änderungen kennt, kann sie bewerten.
Dokumentation, die Bestand hat
Die technischen Unterlagen sind über Jahre für die Behörden bereitzuhalten. Ein nachvollziehbarer Softwarestand gehört bei softwaregesteuerten Maschinen naturgemäß dazu.
Manipulation wird Thema
Verbindungen zu anderen Geräten und Fernzugriffe dürfen keine gefährlichen Situationen auslösen. Unbemerkte Änderungen am Steuerungscode sind genau das Risiko, das die Verordnung adressiert.
Können Sie diese Fragen heute in fünf Minuten beantworten?
Bei der Abnahme, im Service oder nach einem Vorfall werden genau diese Fragen gestellt. Mit Projektkopien und Dateinamen wie _final_neu wird es schwierig.
- Welcher Softwarestand läuft auf welcher Maschine?
- Was wurde seit der Abnahme geändert – und von wem?
- Welche sicherheitsrelevanten Bausteine waren betroffen?
- Hat sich die F-Gesamtsignatur verändert?
- Lässt sich der abgenommene Stand exakt wiederherstellen?
Lückenlose Nachweise aus dem Engineering.
CodeShuttle macht die Entwicklungsseite Ihrer Steuerungssoftware nachvollziehbar – automatisch, bei jedem Abgleich.
| Was Sie belegen möchten | Wie CodeShuttle hilft |
|---|---|
| Welche Software läuft – eindeutig identifiziert | Jeder Stand ist ein Commit mit eindeutiger Kennung. Die Gerätedetails dokumentieren je Gerät Artikelnummer, Firmware und Module. |
| Wer hat wann was geändert | Jeder Abgleich wird mit Autor, Zeitpunkt und betroffenen Dateien festgehalten; die Änderung selbst ist zeilengenau sichtbar. |
| Änderungen an der Sicherheitssoftware | F-Bausteine werden ab TIA V21 versioniert. Die F-Gesamtsignatur wird vor und nach jedem Lauf angezeigt, eine Änderung deutlich hervorgehoben. |
| Schutz vor unbeabsichtigten Änderungen | Nichts wird ohne Vorschau und Bestätigung geschrieben. Konflikte stoppen den Lauf, Löschungen und F-Änderungen müssen ausdrücklich gewählt werden. |
| Abgenommenen Stand wiederherstellen | Jeder frühere Stand lässt sich aus dem Verlauf zurückholen und per Abgleich zurück nach TIA übertragen. |
| Nachweise langfristig aufbewahren | Die Historie liegt als Git-Repository auf Ihrem eigenen Laufwerk oder Server – so lange, wie Sie es brauchen. |
In fünf Schritten zur nachvollziehbaren SPS-Software.
Für die meisten Teams in wenigen Tagen umsetzbar – noch vor dem 14. Januar 2027.
Bestand aufnehmen
Welche Projekte, welche TIA-Versionen, wer arbeitet daran?
Ausgangsstand sichern
Erster Abgleich mit CodeShuttle – der erste Commit ist Ihr dokumentierter Startpunkt.
Team anbinden
Gemeinsames Repository auf Netzlaufwerk oder Git-Server einrichten.
Arbeitsweise festlegen
Jede Änderung über einen Abgleich, F-Änderungen mit Signaturprüfung.
Nachweise nutzen
Historie und Diffs für Abnahme, Service und Dokumentation verwenden.
Ab wann gilt die neue Maschinenverordnung?
Schreibt die Verordnung eine Versionsverwaltung vor?
Betrifft das auch bestehende Maschinen?
Ersetzt CodeShuttle die Konformitätsbewertung?
- Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen, ABl. L 165 vom 29.6.2023, insbesondere Art. 54 (Geltungsbeginn) sowie Anhang III, Nr. 1.1.9 und 1.2.1: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1230/oj
- Diese Seite fasst Anforderungen vereinfacht zusammen und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Verordnungstext. Für die Bewertung Ihrer Maschinen wenden Sie sich an Ihre Fachabteilung, eine benannte Stelle oder eine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.